Gynäkologische Krebsvorsorge und Früherkennung
In jedem Lebensabschnitt können bösartige Erkrankungen von Gebärmutter, Eierstöcken und Brustdrüse auftreten. Regelmäßige, jährliche Vorsorgeuntersuchungen tragen dazu bei, diese möglichst frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
Ab dem 20. Lebensjahr:
- die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. „Krebsabstrich“ oder PAP-Abstrich) von der Muttermundoberfläche und aus dem Kanal des Gebärmutterhalses sowie die zweihändige Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane.
- Blutdruck-Kontrolle
Zusätzlich erfolgt ab dem 30. Lebensjahres die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflußgebiete.
Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt alle 3 Jahre eine kombinierte Untersuchung des Gebärmutterhalsabstrichs mit dem bisherigen
PAP-Test und zusätzlich einem HPV-Test (Humane Papilloma Viren). Sind beide Abstriche unauffällig, werden die Abstriche erst nach 3 Jahren kontrolliert. Bei auffälligen Abstrichen erfolgt – je nach Befund- die Kontrolle gemäß eines fachlich vorgeschriebenen Schemas. Alle anderen Kontrollen der Krebsvorsorge werden weiterhin jährlich durchgeführt.
Ab dem 50.Lebensjahr erfolgt zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarms und es ein jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl.
Ab dem 55. Lebensjahr erfolgt der Stuhltest alle 2 Jahre, alternativ kann eine Dickdarmspiegelung (Coloskopie) bei einem Magen-Darm-Spezialisten erfolgen.
Im Alter von 50 – 69 Jahren haben alle Frauen einen Anspruch auf ein Mammographie-Screening alle 2 Jahre. Eine Einladung erfolgt über die Krankenkasse.